Das Versammlungsrecht kann kompliziert sein. Hier findest du einen Überblick über die wichtigsten Begrifflichkeiten.
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A
- Anmeldung
- „Alle Deutschen haben das Recht, sich ohne Anmeldung oder Erlaubnis friedlich und ohne Waffen zu versammeln.“ Art. 8 Absatz 1 GG
Dennoch ist in der Praxis zumindest für Versammlungen unter freiem Himmel eine „Anzeige“ gegenüber der Polizei erforderlich. Das ist auch sinnvoll, da es sonst zu erheblichen Einschränkungen anderer Menschen im öffentlichen Raum kommen kann und die Versammlungsteilnehmer:innen so auch vor Störungen von außen geschützt werden können.
- Auflagen
- Die Polizei kann Dir bei Deiner Anmeldung Auflagen erteilen, das bedeutet sie kann Dir bestimmte Vorgaben geben zur Durchführung Deiner Versanmlung oder welche Bedingungen Du erfüllen musst. Beispielsweise können sie Dir vorgeben, Ordner zu organisieren oder war es während der Corona-Pandemie meist eine Auflage während der Demo eine Maske zu tragen.
B
- Bild- und Tonaufnahmen
- Wie der Name schon sagt, werden hierunter Filme, Fotos und Sprachaufnahmen gefasst, also Alles, womit Bilder und Töne festgehalten werden können.
C
D
- Demonstration
- Nicht jede Versammlung von Menschen ist automatisch eine Demonstration (offizieller Begriff hierfür ist Versammlung). Kulturelle, gewerbliche oder religiöse Veranstaltung sind grundsätzlich nicht vom Versammlungsbegriff erfasst. Einfach gesagt bedeutet das, dass deine Veranstaltung dann eine Versammlung ist, wenn die Teilnehmer (mehr als drei) zusammen ihre Meinung bilden oder äußern wollen. Konzerte, Fußballspiele oder Volksfeste beispielsweise gehören nicht dazu.
E
- Eilversammlung
- Eilversammlungen sind geplante Versammlungen, die nicht innerhalb der 48 h Frist angemeldet werden können, weil dies den Zweck der Versammlung vereiteln würde. Da eine Anmeldung bei einer Eilversammlung aber dennoch bedingt möglich ist, empfiehlt es sich, diese direkt und so bald wie möglich bei der Polizei unter Begründung des Zwecks anzumelden. Das geschieht im besten Fall telefonisch.
F
G
H
I
J
K
- Kessel
- Ein Polizeikessel ist eine Taktik, die die Polizei bei Versammlungen zur Kontrolle von Menschenmassen einsetzt. Die Polizei bildet dabei einen dichten Ring um die Versammlung oder einzelne Teilnehmer, um diese daran zu hindern, den Versammlungsort zu verlassen. Dabei ist das Ziel die Verhinderung von Gewalt und anderen Straftaten, die von den Versammlungsteilnehmern begangen werden könnten. Insbesondere, wenn beispielsweise verhindert werden soll, dass Demonstranten und Gegendemonstranten aufeinandertreffen. Die rechtliche Grundlage der Einkesselung ist umstritten. Klar ist allerdings, dass es sich um eine Freiheitsentziehung handelt, die, um dem Grundrecht auf Versammlungsfreiheit zu genügen, eine besondere Rechtfertigung bedarf.
L
M
- Mahnwache
- Eine Mahnwache stellt einen Unterfall der Versammlungen dar. Sie unterscheidet sich von der typischen Demo dadurch, dass der Protest durch Schweigen stattfindet. Meist versammeln sich die Menschen an einem Grab, einem Denkmal oder an dem Ort einer Tragödie und schweigen gemeinsam.
N
O
- Ordner:innen
- Order:innen sollen die Versammlungsleitung dabei unterstützen, dass die Demonstration friedlich und geregelt verläuft. Ordner:innen müssten mindestens 14 Jahre alt sein. Sie sollten eine deutlich sichtbare Armbinde oder eine Sicherheitsweste tragen, die sie als Ordner:innen ausweist.
Da in der Praxis die Polizei oft Ordner verlangt, ist es sinnvoll, von vornherein welche einzuplanen. Damit du nicht 2 Minuten vor der Demo freiwilligen Teilnehmer selbstgebastelte Armbinden basteln musst, ist es empfehlenswert schon zu Beginn an Freiwillige zu suchen, die du als Ordner:innen rekrutieren kannst. Lege auch hier am besten eine Liste mit Namen und Kontaktdaten der Freiwilligen an, um sie so früh wie möglich in ihre Aufgabe einweisen zu können.
P
- Plakate
- Plakate kannst du ganz einfach selbst basteln. Einen Karton von einer kürzlichen Internetbestellung wirst du fast immer im Haus haben.
Auf diesen kannst du deine Botschaft schreiben oder malen. Gut geeignet sind immer auch lustige, prägnante Slogans, aber es tut es auch, wenn du dein Anliegen einfach aufschreibst.
Achte darauf, dein Plakat nicht zu überladen. Die Botschaft sollte auf einen Blick erkennbar sein.
Wenn du nicht so der künstlerische Typ bist, kannst du deinen Plakatspruch auch einfach am Computer schreiben und die Schriftgröße so hoch setzen, dass er auf mehrere DinA4-Seiten passt. Die druckst du dann einfach aus und klebst oder tackerst sie auf die Pappe.
Expertentipp: Denk daran, dass du dein Plakat für eine Weile tragen willst. Das kann ganz schön schwer bzw. unhandlich werden. Eine Papplasche, an der du das Plakat halten kannst, oder eine Stange, mit der du das Poster mit einer Hand halten kannst, können hilfreich sein.
- Polizei
- Auch bei Versammlungen ist die Polizei dein Freund und Helfer. In den meisten Fällen ist die Polizei zuständige Versammlungsbehörde und nimmt deine Demoanmeldung an. Ab diesem Zeitpunkt ist die Polizei deine Ansprechperson für alles, was deine Orga angeht. Sie kommuniziert dir Auflagen und kann im strengsten Fall sogar ein Verbot aussprechen. Grundsätzlich empfehlen wir, die Polizei nicht als Feind anzusehen, sondern als Helfer zu einem friedlichen und reibungslosen Demoablauf.
Q
R
S
- Sammelphase
- Bei der Sammelphase geht es nicht um den Versammlungsbeginn. Es geht um die Zeit vorher, in der ihr aufbaut und Menschen ankommen. Später fragen wir dich noch nach der Uhrzeit deiner Versammlung.
Der eigentliche Veranstaltungszeitraum ist der Zeitraum von Beginn bis Ende der Demonstration
- Schutzwaffe
- Schutzwaffen sind Waffen, die aufgrund ihrer Bauweise dazu geeignet sind, Angriffe abzuwehren, wie zum Beispiel Helme oder Panzerungen. Sie sind auf Versammlungen nicht erlaubt.
- Spontanversammlung
- Eine „Sponti“ ist ein spontane Zusammenkunft von Menschen, die nicht im vorhinein geplant, sondern durch ein momentanes Ereignis ausgelöst wurde. Sie kann also nicht angemeldet werden. Ein Beispiel hierfür wäre das spontane Zusammenkommen vieler Menschen auf einem Marktplatz nach dem Tod der Queen.
- Störer:innen
- Die Versammlungsleitung hat kein „Hausrecht“, um störende Personen vom Versammlungsort zu entfernen. Dazu ist nur die Polizei als Staatsgewalt ermächtigt. Der Versammlungsleitung kommt dennoch eine tragende Rolle zu: Sie kann störende Personen dazu auffordern, das störende Verhalten zu unterlassen. Das betreffende Verhalten muss schon relativ schwerwiegend sein, da die störenden Personen selbst auch wiederum ein Recht auf Versammlungs- und Meinungsfreiheit haben und ein kommunikatives Stören wie z.B. durch kritische Zwischenrufe erstmal geduldet werden muss. Die Grenze ist dann überschritten, wenn der Ablauf der Versammlung selbst erheblich gestört ist. Machen die Störer:innen auch nach mehrfacher Aufforderung durch Versammlungsleitung oder Ordner:innen weiter, hat es die Polizei leichter, einen Ausschluss auszusprechen. Die Versammlungsleitung sollte daher in engem Kontakt zur Polizei mögliche Störer:innen frühzeitig melden.
T
U
- Unter freiem Himmel
- Nur Versammlungen, die unter freiem Himmel stattfinden, müssen angemeldet werden. Dies ergibt sich aus Art. 8 Abs. 2 GG: „Für Versammlungen unter freiem Himmel kann dieses Recht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes beschränkt werden.“
Ihr befindet Euch dann nicht unter freiem Himmel, wenn ihr von allen Seiten durch einen Zaun oder Wände nach Außen abgegrenzt werdet. Der Begriff ist also nicht wörtlich zu verstehen und es kommt nicht allein auf den freien Himmel und damit auf eine Überdachung an. Eine überdachte Versammlung auf einem Marktplatz ohne Grenzen an den Seiten muss also trotzdem noch angemeldet werden, Versammlungen in geschlossenen Räumen hingegen nicht.
V
- Vermummung
- Eine Person vermummt sich, wenn sie ihr Gesicht so bedeckt, dass sie nicht mehr identifiziert werden kann, sodass beispielsweise nur noch deren Augen zu sehen sind. Dies kann beispielsweise aufgrund von Kostümen der Fall sein oder auch durch eine Sturmhaube.
Eine Vermummung ist bei Demonstrationen nicht erlaubt.
- Versammlungsbehörde
- Die zuständige Versammlungsbehörde bestimmt sich je nach Wohnort und ist diejenige Behörde, welche für die Anmeldung und Durchführung von Versammlungen von staatlicher Seite zuständig ist. Sie ist also dein Ansprechpartner, wenn du planst, eine Demo zu organisieren.
In den meisten Fällen ist zuständige Versammlungsbehörde die örtliche Polizei.
- Versammlungsgesetz
- Das Versammlungsgesetz ist ein Gesetz, dass die Abläufe rund um die Versammlung präzisiert. Seit der Föderalismusreform dürfen sich die Bundesländer ein eigenes Versammlungsgesetz geben. Im Land Nordrhein-Westfalen trat ein solches beispielsweise 2022 in Kraft. Soweit ein solches nicht erlassen wurde, gilt das allgemeine Versammlungsgesetz des Bundes.
- Versammlungsleiter:in
- Die Versammlungsleiter:in ist die Kontaktperson für die Polizei. Er/Sie bestimmt den Ablauf der Versammlung und sorgt für den nahtlosen Verlauf. Dazu gehört auch, dass der angemeldete Ablauf und eventuelle Auflagen eingehalten werden. Sonst kann der Versammlungsleiter sich strafbar machen. Der Versammlungsleiter beginnt und beendet die Versammlung, beispielsweise durch die Worte: „Die Versammlung ist beendet!“ Durch die Beendigung der Versammlung wird der Versammlungsleiter von seinen Pflichten befreit.
- Versammlungsvorbereitung
- Eine Versammlung/Demo vorzubereiten kann viel Arbeit sein.
Schau gerne in unseren Do’s und Don’ts vorbei für hilfreiche Hinweise zu einer erfolgreichen Demo.
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- Waffe
- Unter Waffen versteht man alle Gegenstände, die dazu bestimmt sind oder auch einfach nur geeignet sind, erhebliche Verletzungen hervorzurufen. Darunter können die klassischen Waffenarten fallen, wie Pistolen oder Messer, aber auch bereits Gegenstände bei denen man nicht direkt an das Wort Waffe denkt, wie zum Beispiel eine Schere. Waffen sind auf Demonstrationen nicht erlaubt.
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