Protest geht, Müll bleibt?

Getränkedosen, Papiertüten und Konfetti. Egal ob Karneval, Christopher Street Day oder 1. Mai-Demo, Großveranstaltungen können viel Müll produzieren. Dabei kommt natürlich immer wieder die Frage auf: Wer räumt das auf und wer trägt die Kosten für die Reinigung?
Die kurze Antwort: Bei kommerziellen Veranstaltungen müssen die Veranstalter für die Kosten für Reinigung und Sicherheit selbst aufkommen. Bei politischen Demonstrationen hingegen übernimmt der Staat die Kosten für Müllentsorgung und Reinigung sowie polizeiliche Sicherheit.
Ob eine Veranstaltung eine Demo oder ein kommerzielles Event ist, spielt also eine große Rolle und ist dabei manchmal gar nicht so einfach zu unterscheiden.
Ein Beispiel: Die Love Parade selbst begann 1989 als Demonstration mit Techno-Musik, für Friede, Musik und faire Lebensmittelverteilung. Die Besucherzahlen wuchsen rasch an, ein paar Jahre später waren es schon über eine Million Menschen. 2001 allerdings verlor die Parade ihren Status als Demonstration und wurde ins Ruhrgebiet verlegt, der Veranstalter wechselte, die Popularität sank. Nach der Tragödie im Jahr 2010, bei der in einer Massenpanik 21 Menschen starben und viele Hunderte verletzt wurden, wurde die Loveparade eingestellt.
Wir sehen also: die Trennung zwischen Versammlung und im genannten Beispiel Festival ist manchmal nur durch ein Gerichtsurteil auszumachen.
Aber zurück zum Thema. Warum bezahlt der Staat bei Demos, bei kommerziellen Events aber nicht? Der Grund liegt schon in der Versammlungsfreiheit als eines der wichtigsten Grundrechte in einer demokratischen Gesellschaft.
Schon für die gesamte Infrastruktur einer Demo, wie zum Beispiel Mikrofone, Lautsprecher und Plakate sammeln Demonstrationsveranstalter*innen oft Spenden, denn diese Beträge können bereits einige tausend Euro kosten. Kämen noch die Kosten für Reinigung und Sicherheit dazu, wären viele Demonstrationen bereits finanziell nicht möglich. Dadurch würde mittelbar eine Hürde geschaffen, die es vielen Menschen unmöglich macht, ihre Meinung gemeinsam mit anderen kund zu tun.
Und: Die Versammlungsfreiheit ist ein Grundrecht. Der Staat muss sie nicht nur erlauben, sondern auch fördern. Im Sinne der Freiheit müssen die Kosten für die Reinigung ausgehalten werden. Das ist etwas Gutes: Freiheit ist so wertvoll, dass sie auch etwas kosten darf.
Dazu kommt: Der Demo-Veranstalter kann durchaus zur Rechnung gebeten werden. Auch unter Art. 8 I GG (die Versammlungsfreiheit also) kann von der Veranstalterin die Reinigung verlangt werden, wenn sie die Verunreinigung unmittelbar verursacht hat. Werden Speisen und Getränke mit Einweggeschirr verteilt, muss der Demo-Veranstalter also für die Reinigung aufkommen. Beim übrigen Demonstrationsmüll hingegen, darunter auch Flugblätter (als Gemeingebrauch im Straßen- und Wegerecht), ist die Veranstalterin nicht zuständig.
Kann die Versammlungsbehörde also eine Auflage erteilen, dass nach der Demo gereinigt werden muss? Grundsätzlich nein: Der Versammlungsleitung kann keine Auflage für die Reinigungspflicht erteilt werden. Auflagen zur Anschaffung von Abfallcontainern und mobilen Toiletten können jedoch zulässig sein, wenn die spezifische Versammlung dies rechtfertigt.

Quelle:
Der Leiter einer Versammlung kommt als Adressat für eine Auflage betreffend die Reinigungspflicht demgegenüber nicht in Betracht. Seine Tätigkeit steht in keinem Zusammenhang mit der Straßenverunreinigung. Für eine Verantwortlichkeit durch Unterlassen fehlt es an einer ihm obliegenden öffentlich-rechtlichen Handlungspflicht zur Beseitigung der Straßenverschmutzung. (Ridder/Breitbach/Deiseroth, Versammlungsrecht, VersammlG § 15 Rn. 341, beck-online)
https://www.zdf.de/nachrichten/panorama/love-parade-jahrestag-35-jahre-berlin-100.html