VG Düsseldorf: Versammlung gegen Polizeibefugnisse führte zu Klage wegen Polizeieinsatz

Urt. v. 10.04.2024, AZ. 18 K 4774/21

In Düsseldorf demonstrierten 2021 3.000 Menschen gegen eine Reform des Versammlungsgesetzes. Die Demonstrant:innen waren der Meinung, das (damals) neue Versammlungsgesetz würde der Polizei zu viele Befugnisse zugestehen.

Und gerade auf dieser Versammlung kam es dann zu Maßnahmen der Polizei gegen die Demonstrant:innen, unter anderem auch gegen Minderjährige: Menschen wurden in Polizeigewahrsam genommen, also von der Polizei festgehalten. Zudem kam es zur Identitätsfeststellung – die Demonstrant:innen müssen sich also (z.B mit dem Personalausweis) identifizieren. Konnten oder wollten sie das nicht, so wurden sie erkennungsdienstlichen Maßnahmen unterzogen – das bedeutet, dass Fotos gemacht werden und Fingerabdrücke genommen werden.

Der NRW-Innenminister Reul (CDU) räumte später ein, dass die Polizei Fehler beging, insbesondere bei dem Umgang mit den Minderjährigen. Junge Menschen waren von der Polizei eingekesselt worden, und ihre Eltern nur spät informiert.

Teilnehmer*innen klagten gegen die Maßnahmen in Form des Ausschlusses aus der Versammlung, der Ingewahrsamnahme, der Identitätsfeststellung sowie der erkennungsdienstlichen Behandlung. Das VG Düsseldorf entschied, dass nur ein Teil der Maßnahmen rechtmäßig war, und die Klage also teilweise unbegründet.

Ein Teil der Maßnahmen war nämlich gegen einen abgrenzbaren Block der Versammlung, den sog. „Antifa-Block“, gerichtet. In diesem Block hatten sich laut Gericht mehrere vermummte Personen befunden, die Widerstand leisteten, und Körperverletzungen begangen. Sie wurden als Störer eingestuft.

Das Gericht lehnte die Klage der Personen in ebendiesem Block mit der Begründung ab, dass sie sich in einem als Störer identifizierten Block befanden. Gegen den durfte die Polizei also rechtmäßig Maßnahmen ergreifen.

Die Klage derjenigen Teilnehmer:innen, die sich nicht in dem Block befunden hatten, hatte hingegen Erfolg.

Auch die Versammlung konnte an diesem Tag – trotz des Polizeieinsatzes – einen Gewinn verzeichnen: Das Versammlungsgesetz wurde noch einmal überarbeitet und trat 2022 in veränderter Form in Kraft.