VG Düsseldorf, Urteil vom 03.02.2022 – 29 K 78/22
Im Januar 2022 wollten die Kläger eine Versammlung mit einem Aufzug durch die Stadt mit dem Thema „Freie Impfentscheidung!“ veranstalten.
Die Versammlungsbehörde der Stadt untersagte jedoch den Aufzug und genehmigte lediglich eine Standkundgebung.
Hiergegen klagten die Veranstalter:innen und das VG Düsseldorf gab ihnen Recht. Insbesondere führte das Gericht an, dass die Behörde die Gefahr für die öffentliche Sicherheit hier in einem hohen Infektionsrisiko sah, diese Gefahr allerdings nicht konkret genug begründet wurde. Bei vergangenen Veranstaltungen mit diesem Thema wurde zwar die Maskenpflicht „nicht konsequent“ eingehalten, doch reichte diese Aussage dem Gericht für die Annahme der konkreten Gefahr nicht aus.
Weiter sei auch die Größe der Veranstaltung allein kein hinreichendes Indiz dafür, dass das Infektionsrisiko konkret erheblich hoch sein würde. Auch die Aussage, bei einem Aufzug könnten niemals der geforderte Mindestabstand eingehalten werden, war dem Gericht noch nicht konkret genug und es verlangte für eine hinreichende Gefahr eine bessere Prüfung der konkreten Umstände dieses Einzelfalls.
Damit konnte der Eingriff in die Versammlungsfreiheit durch die abstrakte Darlegung der Infektionsgefahr zumindest bei dieser Versammlung im Januar 2022 nicht gerechtfertigt werden.
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